Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB’s regeln die Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Hound Dog Dogsitting. Mit der Abschliessung des Betreuungsvertrags zwischen dem Kunden und Hound Dog Dogsitting treten die AGB’s in Kraft. Allfällige Änderungen und Anpassungen der AGB’s werden dem Kunden frühzeitig mitgeteilt. Die hier verwendeten Begriffe wie «Kunden», «Halter» und «Besitzer» sind identisch mit «Eigentümer».
Einleitung
Hound Dog Dogsitting besteht darauf, dass sich der Kunde mit seinem Hund nach Terminabsprache und vor dem Vertragsabschluss zu einem persönlichen Kennenlerngespräch am Betreuungsort einfindet. Dem Kunden soll die Möglichkeit gewährt werden, sich vor Ort ein Bild über Hound Dog Dogsitting zu machen.
Probetag
Dem Kunden wird ermöglicht, seinen Hund kostenpflichtig für einen Probetag bei Hound Dog Dogsitting anzumelden.
Voraussetzungen
Hound Dog Dogsitting entscheidet über die definitive Aufnahme des Hundes und/oder dessen Ausschluss. Die zur Betreuung anvertrauten Hunde werden in der Gruppe gehalten. Damit der Betreuungstag für Hund und Betreuer möglichst stressfrei ablaufen kann, stellt Hound Dog Dogsitting an Besitzer bzw. Hund folgende Ansprüche:
- keine ansteckende Krankheit
- Grundimmunisierung
- gechipt und registriert bei Amicus
- Kopie des Heimtierpasses
- keine unkastrierte Rüden
- keine Welpen und keine Junghunde
- soziales Verhalten gegenüber Menschen und Artgenossen
- Grundgehorsam
- Leinenführigkeit
- keine läufigen Hündinnen
- Privathaftpflichtversicherung mit Abdeckung für den Hund
Dienstleistungen durch Hound Dog Dogsitting:
- professionelle, liebevolle und artgerechte Betreuung
- ausgedehnte Spaziergänge
- Spieleinheiten
- Ruhephasen auf umzäunten Gelände und/oder Hort
- Fütterung und Medikamentenabgabe nach Absprache mit dem Besitzer
Besondere Dienstleistungen durch Hound Dog Dogsitting:
- Transport zum Tierarzt, Hundecoiffeur etc. ( Fahrtkosten je nach Entfernung)
Preise
Analog Preisauflistung auf der Webseite von Hound Dog Dogsitting.
Die Preise können durch Hound Dog Dogsitting jederzeit entsprechend der wirtschaftlichen Fluktuation angepasst werden. Folgt eine Preisanpassung, wird dies dem Kunden frühzeitig mitgeteilt.
Bezahlung
Die erbrachten Dienstleistungen von Hound Dog Dogsitting werden dem Kunden jeweils Monatsende mittels Rechnung zugestellt. Die Einzahlungsfrist beträgt 7 Tage ab Empfang der Rechnung. Barzahlung ist möglich.
Anmeldung zur Tagesbetreuung
Anmeldungen und Buchungen werden zurzeit ausschliesslich telefonisch entgegengenommen
Stornierung der Anmeldung
Auf der Webseite von Hound Dog Dogsitting kann der registrierte Kunde die Anmeldung durch Anklicken des entsprechenden Buttons stornieren. Kurzfristige Stornierungen werden in Rechnung gestellt. Zwischen 48 bis 24 Stunden vor dem Termin 50 % des Tagespreises. Ab 24 Stunden bis zum Termin ist der gesamte Tagespreis zu entrichten. Die Transportkosten werden dabei nicht verrechnet.
Bring- / Abholzeiten
0715 - 0815 Uhr / ab 1600 Uhr
Ein Abhol- und Bringservice kann zurzeit aus organisatorischen Gründen nicht angeboten werden
Tierarzt
In Notfallsituationen wird der Hund ohne Rücksprache mit dem Kunden unverzüglich in die Obhut des nächstgelegenen Tierarztes gebracht. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Besitzers. Die Mitteilung an den Kunden erfolgt jedoch unmittelbar nach der ersten Hilfeleistung. Dem Besitzer werden grundsätzlich alle nennenswerten Vorfälle gemeldet, in denen der eigene Hund involviert ist.
Datenschutz
Der Kunde erteilt Hound Dog Dogsitting seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung von allen für die Hundebetreuung relevanten Daten. Ferner erklärt er sich mit der Weitergabe dieser Daten hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung einverstanden. Hound Dog Dogsitting verpflichtet sich, Kundendaten vertraulich zu behandeln und Dritten bis auf obengenannte Ausnahme nicht weiterzugeben.
Haftung
Der Besitzer haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden, die durch seinen Hund verursacht werden. Ferner haftet er auch für Verletzungen, die sich der Hund selbst zugefügt hat. Verschweigt der Besitzer gegenüber Hound Dog Dogsitting wissentlich Krankheiten seines Hundes, die zur Ansteckung anderer Hunde führen, haftet er für sämtliche entstandenen und nachfolgend entstehenden Kosten. Hound Dog Dogsitting haftet diesbezüglich nur dann, wenn nachweislich eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch das Betreuungspersonal vorliegt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist ausschliesslich am Domizil des Firmensitzes in der Schweiz. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anzuwenden.