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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die AGB’s regeln die Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Hound Dog Dogsitting. Mit der Abschliessung des Betreuungsvertrags zwischen dem Kunden und Hound Dog Dogsitting treten die AGB’s in Kraft. Allfällige Änderungen und Anpassungen der AGB’s werden dem Kunden frühzeitig mitgeteilt. Die hier verwendeten Begriffe wie «Kunden», «Halter» und «Besitzer» sind identisch mit «Eigentümer».

Einleitung

Hound Dog Dogsitting besteht darauf, dass sich der Kunde mit seinem Hund nach Terminabsprache und vor dem Vertragsabschluss zu einem persönlichen Kennenlerngespräch am Betreuungsort einfindet. Dem Kunden soll die Möglichkeit gewährt werden, sich vor Ort ein Bild über Hound Dog Dogsitting zu machen.

Probetag

Dem Kunden wird ermöglicht, seinen Hund kostenpflichtig für einen Probetag bei Hound Dog Dogsitting anzumelden.

Voraussetzungen

Hound Dog Dogsitting entscheidet über die definitive Aufnahme des Hundes und/oder dessen Ausschluss. Die zur Betreuung anvertrauten Hunde werden in der Gruppe gehalten. Damit der Betreuungstag für Hund und Betreuer möglichst stressfrei ablaufen kann, stellt Hound Dog Dogsitting an Besitzer bzw. Hund folgende Ansprüche:

  • keine ansteckende Krankheit
  • Grundimmunisierung
  • gechipt und registriert bei Amicus
  • Kopie des Heimtierpasses
  • keine unkastrierte Rüden
  • keine Welpen und keine Junghunde
  • soziales Verhalten gegenüber Menschen und Artgenossen
  • Grundgehorsam
  • Leinenführigkeit
  • keine läufigen Hündinnen
  • Privathaftpflichtversicherung mit Abdeckung für den Hund

Dienstleistungen durch Hound Dog Dogsitting:

  • professionelle, liebevolle und artgerechte Betreuung
  • ausgedehnte Spaziergänge
  • Spieleinheiten
  • Ruhephasen auf umzäunten Gelände und/oder Hort
  • Fütterung und Medikamentenabgabe nach Absprache mit dem Besitzer

Besondere Dienstleistungen durch Hound Dog Dogsitting:

  • Transport zum Tierarzt, Hundecoiffeur etc. ( Fahrtkosten je nach Entfernung)

Preise

Analog Preisauflistung auf der Webseite von Hound Dog Dogsitting.

Die Preise können durch Hound Dog Dogsitting jederzeit entsprechend der wirtschaftlichen Fluktuation angepasst werden. Folgt eine Preisanpassung, wird dies dem Kunden frühzeitig mitgeteilt.

Bezahlung

Die erbrachten Dienstleistungen von Hound Dog Dogsitting werden dem Kunden jeweils Monatsende mittels Rechnung zugestellt. Die Einzahlungsfrist beträgt 7 Tage ab Empfang der Rechnung. Barzahlung ist möglich.

Anmeldung zur Tagesbetreuung

Anmeldungen und Buchungen werden zurzeit ausschliesslich telefonisch entgegengenommen

Stornierung der Anmeldung

Auf der Webseite von Hound Dog Dogsitting kann der registrierte Kunde die Anmeldung durch Anklicken des entsprechenden Buttons stornieren. Kurzfristige Stornierungen werden in Rechnung gestellt. Zwischen 48 bis 24 Stunden vor dem Termin 50 % des Tagespreises. Ab 24 Stunden bis zum Termin ist der gesamte Tagespreis zu entrichten. Die Transportkosten werden dabei nicht verrechnet.

Bring- / Abholzeiten

0715 - 0815 Uhr / ab 1600 Uhr

Ein Abhol- und Bringservice kann zurzeit aus organisatorischen Gründen nicht angeboten werden

Tierarzt

In Notfallsituationen wird der Hund ohne Rücksprache mit dem Kunden unverzüglich in die Obhut des nächstgelegenen Tierarztes gebracht. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Besitzers. Die Mitteilung an den Kunden erfolgt jedoch unmittelbar nach der ersten Hilfeleistung. Dem Besitzer werden grundsätzlich alle nennenswerten Vorfälle gemeldet, in denen der eigene Hund involviert ist.

Datenschutz

Der Kunde erteilt Hound Dog Dogsitting seine ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung von allen für die Hundebetreuung relevanten Daten. Ferner erklärt er sich mit der Weitergabe dieser Daten hinsichtlich einer notwendigen tierärztlichen Behandlung einverstanden. Hound Dog Dogsitting verpflichtet sich, Kundendaten vertraulich zu behandeln und Dritten bis auf obengenannte Ausnahme nicht weiterzugeben.

Haftung

Der Besitzer haftet für sämtliche Sach- und Personenschäden, die durch seinen Hund verursacht werden. Ferner haftet er auch für Verletzungen, die sich der Hund selbst zugefügt hat. Verschweigt der Besitzer gegenüber Hound Dog Dogsitting wissentlich Krankheiten seines Hundes, die zur Ansteckung anderer Hunde führen, haftet er für sämtliche entstandenen und nachfolgend entstehenden Kosten. Hound Dog Dogsitting haftet diesbezüglich nur dann, wenn nachweislich eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht durch das Betreuungspersonal vorliegt.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist ausschliesslich am Domizil des Firmensitzes in der Schweiz. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anzuwenden.